Inhaltsstoffe ABC XXXII: Formaldehyd - séduction Magazin Germany
Inhaltsstoffe ABC XXXII: Formaldehyd - séduction Magazin Germany
INHALTSSTOFFE-ABC
Videobeitrag

Inhaltsstoffe ABC XXXII: Formaldehyd

Von Redaktion 09/02/2021
F

Früher wurde der Inhaltsstoff Formaldehyd gerne als Konservierungsstoff in Kosmetikprodukten wie Cremes, Make-Up, Deo, Shampoo, Haarfärbemittel und Flüssigseife eingesetzt. Seine Beliebtheit lag darin, dass er Pilze, Keime und Viren vernichtet und billig in der Herstellung ist. Jedoch wurde der Inhalts- und Konservierungsstoff schon immer  als bedenklich eingestuft, weswegen er deklariert werden musste, sofern die Konzentration 0,05% überschritt. Zusätzlich setzte die EU-Kosmetikverordnung rechtliche Regelungen auf:  Formaldehyd durfte in einer Konzentration von bis zu 5% als Wirkstoff in Nagelhärtern und als Konservierungsstoff von bis zu 0,1% in Mundmitteln und von bis zu 0,2% allgemein in Kosmetika vorhanden sein.

Seit Mai 2019 ist Formaldehyd in allen Kosmetikprodukten verboten. Der Grund liegt darin, dass er zu den hochreaktiven und zellschädigenden Stoffen zählt. Er begünstigt Kontaktallergien die Rötungen und Juckreiz rund um den Nagel auslösen. Aber auch auf die Atemwege und Schleimhäute wirkt er reizend. Zusätzlich steht der Stoff im Verdacht Krebs zu erregen. Stoffe, welche Formaldehyd abspalten, sind jedoch noch zugelassen. Diese setzten über einen längeren Zeitraum Formaldehyd frei, wodurch die Konzentration gering gehalten wird und somit deutlich weniger gesundheitsschädlich ist. Diese Formaldehydabspalter sind beispielsweise in Selbstbräunern enthalten.

Diese Bezeichnungen weisen auf Formaldehydabspalter hin:

  • Methenamine
  • Diazolidinyl Urea
  • 2,4 – Imiazolidinedione
  • Imidazolidinyl Urea
  • Bronopol
  • 5-Bromo-5-nitro-1,3-dioxane
  • Sodium Hydroxymethylglycinate
  • 2-Bromo-2-nitropropane-1,3-diol
  • DMDM Hydantoin
  • Quaternium